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Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

10.02.2021

Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden! Eine gute Nachricht für alle Unternehmerinnen und Unternehmer.

Wer ist antragsberechtigt?
Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

1️⃣ Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

2️⃣ Selbstständige
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

3️⃣ Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

Überbrückungshilfe
+++ Antragstellung Überbrückungshilfe III ab sofort möglich +++ Neue Service-Hotline-Nummer für prüfende Dritte: +49 30 – 530 199 322 +++
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Stefan Ruland

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