Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie einige Angaben:
Ihre Steuernummer bzw. das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem letzten Einheitswertbescheid oder im Informationsschreiben – genau wie das zuständige Finanzamt. Neben der Lage des Grundstücks, also der kompletten Adresse wird außerdem die Grundstücksart benötigt. Gemeint ist ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorliegt.
Alle folgenden benötigten Angaben finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug:
? Gemarkung
? Grundbuchblatt
? Flur
? Flurstück (Zähler/Nenner)
? Fläche in qm
? Eigentümer
Sie müssen weiterhin Angaben zur Grundstücksart machen:
? Einfamilienhaus
? Zweifamilienhaus
? Mietwohngrundstück
? Wohneigentum
Den benötigten Bodenrichtwert finden Sie kostenlos auf ? www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de
Das Baujahr des Gebäudes bzw. das Jahr der Kernsanierung entnehmen Sie vorhanden Bauunterlagen und Verträgen. Dort sollten Sie auch die Wohn-/Nutzfläche und die Anzahl vorhandener Garagen finden.
Bis 31. Oktober 2022 muss die Erklärung elektronisch über das „Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de schnell und bequem abgegeben werden.
Um allen den Zugang dafür zu ermöglichen, kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. #Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen.